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Meienried
Das Wappen von Meienried im Kanton Bern (Schweiz): Herkunft, Bedeutung und Geschichte des Gemeindewappens — mit Blasonierung und als Sammelobjekt im Wappenalbum der Schweiz.
Im Album ansehen →Geschichte
Gem. in der Pfarrei Büren, Burgergem. mit Schemen. In der neuenburgisch-nidauischen Landgrafschaft gelegen, war dort eine Gerichtsstätte, wou. a. der Verkauf der Stadt Freiburg an die Herrschaft Oesterreich gefertigt wurde. Graf Rudolf I. von Nidau vergabte 1255 Grund und Boden von M. bis Orp und an die neugegründete Abtei Gottstatt. Von altersher bis in die Neuzeit war M. eine wichtige Sch iffahrtssta tion und besass beim Zusammenfluss von Aare und Zihl eine Fähre. Unzählige Male litt der Ort unter Ueberschwemmungen. Mit der Herrschaft Strassberg-Büren kam er 1388 an Bern und gehörte sodann ins Gericht Diesbach des Am tes Büren Geburts- und Heimatort des Wohltäters Dr. Rud. Schneider. — Vergl. Aeschbacher: Grafen von Nidau. — v. Mülinen: Beiträge VI. — Neues S1F 1911. [Aeschbacher. [ MEIER, MEIERAMT. Der Meier (lat. villicus, maior) war im alten Recht ein grundherrlicher Beam ter, dem die Aufsicht über die Bewirtschaftung von Hofgü ternweltlicher und geistlicher Grundherren, sowie in deren Namen die niedere Gerichtsbarkeit in seinem Verwaltungsbezirk übertragen war. Sein Amt geht auf die Reichsverfassung Karls des Grossen zurück. Häufig wurde das urspr. […]
HBLS, Bd. 5, S. 76 — „MEIENRIED“ · auf Deutsch · Auszug
Quellen
- HBLS, Bd. 5, S. 76 — „MEIENRIED“ — Historisch-Biographisches Lexikon der Schweiz, 1921–1934