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Neuheim
Les armoiries de Neuheim dans le canton de Zoug (Suisse) : origine, signification et histoire du blason communal — avec blasonnement et comme objet de collection dans l'armorial de la Suisse.
Voir dans l'album →Histoire
"Pfarrdorf und Gem. Das Gebiet gehörte früher zur Gem. Menzingen; durch die Verfassung von 1848 wurde N. von Menzingen getrennt und ist seither selbständig. Die älteste Urk., in der die Pfarrkirche von N. erwähnt wird, datiert von 1173. Darnach besassen die Benediktiner von St. Blasien (Schwarzwald) das Patronatsrecht. Dieses Kloster hatte in N. einen Dinghof, ebenso auch Einsiedeln, das um die Wende des 12.-13. Jahrh. versch. grundherrliche Rechte innehatte und dem um diese Zeit auch das Patronatsrecht zufiel. Die Vogtei über den Einsiedler Dinghof übten die Grafen von Rapperswil aus, nach deren Aussterben (1283) verschaffte sie der König Rudolf seinen Söhnen. Die Oesterreicher besassen auch die hohen Gerichte in den Besitzungen, die St. Blasien am Berg gehörten. Alle diese Rechtungen standen im Gebiete des österr. Am tes Zug. In der 1. Flälfte des 15. Jahrh., nachdem Zug eidgenössich geworden war, brachte letzteres die Vogteirechte nach und nach an sich. Einsiedeln trat sie ihm am 24. II. 1464 ab. Das Patronatsrecht hatte es schon am 20. ix. 1363 dem Kloster Kappel verkauft; letzteres trat es am 21. i. 1512 der Gem. «am Berg» (Menzingen und Neuheim) ab. Auch die Abtei St. […]
HBLS, Bd. 5, S. 303–304 — „NEUHEIM“ · en allemand · extrait
Sources
- HBLS, Bd. 5, S. 303–304 — „NEUHEIM“ — Historisch-Biographisches Lexikon der Schweiz, 1921–1934