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Altstätten
Les armoiries de Altstätten dans le canton de Saint-Gall (Suisse) : origine, signification et histoire du blason communal — avec blasonnement et comme objet de collection dans l'armorial de la Suisse.
Voir dans l'album →In Gold schreitender schwarzer Bär unter einem roten Stern
HBLS, Bd. 1, S. 327–328 — „ALTSTÆTTEN“ · en allemand
Histoire
853 Altstedi; der Name weist auf eine ältere, wohl rätische oder römische Ansiedelung hin. Röm. Münzen kamen zum Vorschein, aber kein Gemäuer. A. wurde (mit Ausnahme von Lienz) Eigentum der Abtei St. Gallen. Wannes mit Wall und Mauern um geben wurde und das Marktrecht erlangte, ist nicht überliefert. Dies geschah in sehr früher Zeit, denn es musste dem Abt daran liegen, im Rheintal einen festen Stützpunkt zu schaffen. A. war der Markt- und Stapelplatz für die Gemeinden der rheintalischen Ebene und die appenzellischen Bergleute. Schon im 14. Jahrh. besass es in beschränktem Mass das Recht komm un aler Selbstverwaltung. 1378 trat es mit Berneck und Marbach in den Schwäbischen Städtebund, und 1415 auf 10 Jah re in das Bürgerrecht von St. Gallen. Bei dieser Gelegenheit wird zum ersten Mal ein Rat der Stadt genannt, an dessen Spitze der Stadtammann stand, auf den ein Teil derBefugnisse des äbtischen Meiers übergegangen war; die Stadt hatte ihr eigenes Siegel. 1442 erteilte ihr König Friedrich Ili. das jus de nonevocando, d.h. das Recht des eigenen Gerichtstandes. 1459 leistete A. dem Gotteshaus St.Gallen den Treueid, was seit vielen Jahren nicht mehr geschehen war. […]
HBLS, Bd. 1, S. 327–328 — „ALTSTÆTTEN“ · en allemand · extrait
Première mention
853 · Altstedi 853
HBLS, Bd. 1, S. 327–328 — „ALTSTÆTTEN“ · en allemand
Sources
- HBLS, Bd. 1, S. 327–328 — „ALTSTÆTTEN“ — Historisch-Biographisches Lexikon der Schweiz, 1921–1934